Allgemeine Geschäftsbedingungendownload
TA Thuringia Armaturen GmbH
Pößneck, Deutschland
Vorbemerkung
Nachstehende Bedingungen finden auf sämtliche Verträge Anwendung, sofern keine individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen vorangehen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen wirksam.
Bestellung und Auftragsannahme
(1) Sämtliche Bestellungen, die dem Lieferanten vom Käufer unmittelbar erteilt werden, bedürfen der Annahme einer schriftlichen Bestätigung, es sei denn, es handelt sich um direkte Lagerverkäufe.
(2) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material, Ausführung und Menge, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
Lieferzeit
Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes: Die vom Lieferanten genannten Termine sind unverbindlich.
Lieferverzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussvermögens des Lieferanten liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Lieferant nicht zu vertreten.
Im Übrigen ist der Käufer im Fall eines vom Lieferanten zu vertretenden Verzugs zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist, allerdings beschränkt auf 0,6 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 6 % des Wertes des in Verzug befindlichen Kaufgegenstandes.
Soweit die Vertragspartner bei einer Gesamtanlage wegen Verzuges des Lieferanten eine Vertragsstrafe oder Schadenspauschale vereinbart haben, fällt diese nicht an, wenn trotz der Verzögerung des Lieferanten die Frist für die Fertigstellung der Gesamtanlage gewahrt wird.
Versand
Der Versand erfolgt generell ab Sitz des Lieferanten, welcher die Ware versendet. Diesem steht die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung an des Käufer über.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten, wie zusätzliche Lagerspesen hat der Käufer zu tragen.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferant berechtigt, dem ihm entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Sendungen gegen Transportschäden zu versichern, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist vom Lieferanten schriftlich übernommen worden.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Käufer seinen unverzüglichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
Mängel der gelieferten Sache werden vom Lieferanten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Lieferung und nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
Kann der Mangel innerhalb angemessener Frist nicht behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Auslieferung.
Haftung für Pflichtverletzungen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung gilt Folgendes:
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Ein Recht auf Selbstvornahme besteht nicht.
Der Lieferant haftet für Schäden nur beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn es sich jedoch um eine für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt (Kardinalspflicht) haftet der Lieferant auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Der Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Lieferant übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.
Preise
Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des jeweiligen Versenders in EURO zuzüglich des jeweiligen Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Fracht und Verpackung.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen des Lieferanten sind netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
Eine Zurückhaltung oder Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme rechtskräftig festgestellter Forderungen oder vom Lieferanten schriftlich anerkannter Forderungen ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Jede vom Lieferanten gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Keinesfalls darf die Ware zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist der Lieferant sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls darüber zu unterrichten. Der Vollstreckungsbeauftragte ist darüber zu informieren, dass es sich bei der gepfändeten Ware um Ware unter Eigentumsvorbehalt handelt.
Soweit der Wert der für den Lieferanten bestehenden Sicherheiten 20 % übersteigen, gibt der Lieferant auf Verlangen Sicherheit in entsprechender Höhe.
Die Geltendmachung der Rechte des Lieferanten aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
Rücktrittsrecht des Lieferanten
Der Lieferant ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
Wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist oder sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben darüber gemacht hat, sowie wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware veräußert wird, z.B. durch Sicherheitsübereignung oder Verpfändung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Sitz des Lieferanten ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.
In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand, 01/2007
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